Die Wasserwerke Sonneberg mit Sitz in Sonneberg und Geschäftsanschrift PIKO-Platz 1, 96515 Sonneberg ist unter HRA 301271 im Handelsregister des Amtsgerichts Jena eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 13. November 1998. Zur Vertretung berechtigt ist Bernd Hubner; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher sind zehn Eintragungen erfolgt, die letzte am 5. November 2021.
Letzte Registeränderungen
Zehn Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 05.11.2021.
- Prokura eingetragenSandra HähnleinHRA 301271
- Vertreter eingetragenBernd HubnerHRA 301271
- Sitz eingetragenHRA 301271
- Firma eingetragenHRA 301271
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 301271
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Jena.
- Registergericht
- Amtsgericht Jena
- Registernummer
- HRA 301271
- Geschäftsanschrift
- PIKO-Platz 1, 96515 SonnebergStand 05.11.2021
- Gründung
- 13.11.1998
- Tag der letzten Eintragung
- 05.11.202110 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im Gebiet der dem Zweckverband angehörenden Gemeinden. Es hat die hierfür erforderlichen vorhandenen Anlagen zu betreiben, zu…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
1 Werkleiter, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 05.11.2021.
Prokura
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im Gebiet der dem Zweckverband angehörenden Gemeinden. Es hat die hierfür erforderlichen vorhandenen Anlagen zu betreiben, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erweitern und zu verbessern sowie die zusätzlich erforderlichen Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu planen, zu bauen, zu erwerben, zu betreiben und zu unterhalten. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Wasserwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Die Wasserwerke können im Rahmen der Gesetze mit der Wahrnehmung der vorbezeichneten Aufgaben auch für nicht dem Zweckverband angehörende Gemeinden beauftragt werden.
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