Die Müritz-Wasser-/Abwasserzweckverband mit Sitz in Waren ist unter HRA 1908 im Handelsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Enrico Malow, Sven Flechner und Norbert Möller; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRA 1908
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 1908
- Vertreter eingetragenSven FlechnerHRA 1908
- Rechtsform eingetragenHRA 1908
- Firma eingetragenHRA 1908
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Neubrandenburg
- Registernummer
- HRA 1908
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20257 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Das Vorhalten und Betreiben - der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, einschließlich der Anlagen zur Wassergewinnung und Wasseraufbereitung und der Ortsnetze, die für die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
1 Verbandsvorsteher, 1 zweiter Stellvertreter des Verbandsvorstehers, 1 erster Stellvertreter des Verbandsvorstehers, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Das Vorhalten und Betreiben - der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, einschließlich der Anlagen zur Wassergewinnung und Wasseraufbereitung und der Ortsnetze, die für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Verbraucher in einem Gebiet mit einwandfreiem Trinkwasser und Brauchwasser erforderlich sind; - der öffentlichen Abwasseranlagen, einschließlich der Ortskanäle, die für eine den gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen Behördenauflagen entsprechenden Abwasserbeseitigung im Gebiet erforderlich sind. Der Zweckverband hat die dabei anfallenden Reststoffe und Abfälle sowie den Klärschlamm einer Verwertung oder Entsordung zuzuführen. Ihm obliegen die Fäkalwasserentsorgung und die Fäkalschlammentsorgung und deren Behandlung sowie die Indirekteinleiterüberwachung im Verbandsgebiet.
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