Die "Wasser- und Abwasser Verband Ilmenau" mit Sitz in Ilmenau ist unter HRA 301378 im Handelsregister des Amtsgerichts Jena eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 23. Mai 2002. Zur Vertretung berechtigt ist Daniel Dr. Schultheiß; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 22. April 2021.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 22.04.2021.
- Sitz eingetragenHRA 301378
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 301378
- Rechtsform eingetragenHRA 301378
- Firma eingetragenHRA 301378
- Vertreter eingetragenDaniel Dr. SchultheißHRA 301378
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Jena.
- Registergericht
- Amtsgericht Jena
- Registernummer
- HRA 301378
- Gründung
- 23.05.2002
- Tag der letzten Eintragung
- 22.04.20213 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Der Verband hat die Aufgabe, die Verbandsmitglieder sowie Sonderabnehmer mit Trinkwasser und Betriebswasser zu versorgen und die Abwasserentsorgung, soweit deren Betreiben dem…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
1 Verbandsvorsitzender, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 22.04.2021.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Der Verband hat die Aufgabe, die Verbandsmitglieder sowie Sonderabnehmer mit Trinkwasser und Betriebswasser zu versorgen und die Abwasserentsorgung, soweit deren Betreiben dem Verband obliegt, zu gewährleisten. Die Unterhaltung und Reinigung der zu den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gehörenden Regenwasserabläufen und Sinkkästen obliegt den Trägern der öffentlichen Verkehrsanlagen. Zur Sicherung seiner Aufgaben hat er: a) Wasser zu beschaffen und Wasservorkommen zu erschließen. b) Wasserversorgungsanlagen (Wassergewinnungs-, Aufbereitungs-, Speicherungs- und Druckerhöhungsanlagen) zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten. c) Abwasserbeseitigungsanlagen zu planen, zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten, soweit sie für die Ableitung und Reinigung von Abwasser aus dem Gebiet seiner Verbandsmitglieder notwendig sind. d) die Dimensionierung aller Anlagen hat so zu erfolgen, dass eine ausreichende und stabile Ver- und Entsorgung gewährleistet ist. e) Wasser für öffentliche Zwecke im Rahmen der Möglichkeiten bereitstellen. f) die Übernahme von örtlichen Verteilernetzen und Entsorungsanlagen ist auf Antrag möglich.
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