Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust
AktivAG Schwerin · HRA 4031Die Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust mit Sitz in Ludwigslust ist unter HRA 4031 im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Christel Drewes und Steffen Klieme; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sechs Eintragungen erfolgt, die letzte am 22. Januar 2026.
Letzte Registeränderungen
Sechs Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 22.01.2026.
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 4031
- Firma eingetragenHRA 4031
- Vertreter eingetragenChristel DrewesHRA 4031
- Vertreter eingetragenSteffen KliemeHRA 4031
- Sitz eingetragenHRA 4031
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin.
- Registergericht
- Amtsgericht Schwerin
- Registernummer
- HRA 4031
- Tag der letzten Eintragung
- 22.01.20266 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- 1) Dem Zweckverband obliegen folgende Aufgaben: a) die Versorgung mit Trinkwasser, soweit eine Versorgungspflicht nach dem Wassergesetz des Landes M-V besteht, im Verbandsgebiet…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
1 2. Stellvertreterin, 1 1. Stellvertreter, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 22.01.2026.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
1) Dem Zweckverband obliegen folgende Aufgaben: a) die Versorgung mit Trinkwasser, soweit eine Versorgungspflicht nach dem Wassergesetz des Landes M-V besteht, im Verbandsgebiet, mit Ausnahme der Stadt Ludwigslust OT Mäthus, der Stadt Neustadt-Glewe OT Wabel und der Stadt Grabow OT Zuggelrade. b) die Schmutzwasserableitung und Schmutzwasserbehandlung im Verbandsgebiet mit Ausnahme der Gemeinden Muchow und Milow mit den OT Milow, Deibow, Kastorf, Semmerin. c) die Niederschlagswasserbeseitigung auf dem Gebiet der Stadt Neustadt-Glewe ohne OT, der Stadt Dömitz ohne OT, der Gemeinde Neu Kaliß mit den OT Neu Kaliß, Heiddorf und Kaliß ohne OT Raddenfort, der Gemeinde Malliß mit den OT MalIiß und Conow und der Gemeinde Göhlen mit dem OT Göhlen und der Straße Picher Weg. 2) Der Zweckverband ist mit Aufgabenübertragung seiner Mitglieder - Wasserversorgungspflichtiger gern. § 43 LwaG und - Abwasserbeseitigungspflichtiger gern. § 40 LwaG. Er hat zu diesem Zweck die erforderlichen Anlagen zu übernehmen, herzustellen und zu unterhalten. 3) Der Verband regelt den Anschluss und die Benutzung seiner Einrichtungen, den Erlass der Ver- und Entsorgungsbedingungen sowie die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und den Ersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse in besonderen Satzungen. 4) Der Zweckverband dient dem öffentlichen Wohl und verfolgt nicht den Zweck, Gewinne zu erzielen. 5) Der Zweckverband kann für andere Verbände bzw. Körperschaften die technische und/oder verwaltungsrnäßige Betreuung übernehmen. 6) Der Zweckverband kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Unternehmen und Betriebe errichten, erwerben, pachten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.
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