Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust

AktivAG Schwerin · HRA 4031
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Die Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust mit Sitz in Ludwigslust ist unter HRA 4031 im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Christel Drewes und Steffen Klieme; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sechs Eintragungen erfolgt, die letzte am 22. Januar 2026.

Letzte Registeränderungen

Sechs Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 22.01.2026.

  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    HRA 4031
  • Firma eingetragen
    HRA 4031
  • Vertreter eingetragen
    Christel Drewes
    HRA 4031
  • Vertreter eingetragen
    Steffen Klieme
    HRA 4031
  • Sitz eingetragen
    HRA 4031

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin.

Registergericht
Amtsgericht Schwerin
Registernummer
HRA 4031
Tag der letzten Eintragung
22.01.20266 Eintragungen bisher
Gegenstand
1) Dem Zweckverband obliegen folgende Aufgaben: a) die Versorgung mit Trinkwasser, soweit eine Versorgungspflicht nach dem Wassergesetz des Landes M-V besteht, im Verbandsgebiet…
Branchenklassifikation
WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten

Vertretung

1 2. Stellvertreterin, 1 1. Stellvertreter, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 22.01.2026.

2. Stellvertreterin · Vielank · Jahrgang 1948
seit 19.08.2025
1. Stellvertreter · NeustadtGlewe · Jahrgang 1975
seit 22.01.2026

Netzwerk

Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.

Weitere Mandate der Vertretung

1
Vorstand · Vielanker Plattsnacker e.V.
seit 2023

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

1) Dem Zweckverband obliegen folgende Aufgaben: a) die Versorgung mit Trinkwasser, soweit eine Versorgungspflicht nach dem Wassergesetz des Landes M-V besteht, im Verbandsgebiet, mit Ausnahme der Stadt Ludwigslust OT Mäthus, der Stadt Neustadt-Glewe OT Wabel und der Stadt Grabow OT Zuggelrade. b) die Schmutzwasserableitung und Schmutzwasserbehandlung im Verbandsgebiet mit Ausnahme der Gemeinden Muchow und Milow mit den OT Milow, Deibow, Kastorf, Semmerin. c) die Niederschlagswasserbeseitigung auf dem Gebiet der Stadt Neustadt-Glewe ohne OT, der Stadt Dömitz ohne OT, der Gemeinde Neu Kaliß mit den OT Neu Kaliß, Heiddorf und Kaliß ohne OT Raddenfort, der Gemeinde Malliß mit den OT MalIiß und Conow und der Gemeinde Göhlen mit dem OT Göhlen und der Straße Picher Weg. 2) Der Zweckverband ist mit Aufgabenübertragung seiner Mitglieder - Wasserversorgungspflichtiger gern. § 43 LwaG und - Abwasserbeseitigungspflichtiger gern. § 40 LwaG. Er hat zu diesem Zweck die erforderlichen Anlagen zu übernehmen, herzustellen und zu unterhalten. 3) Der Verband regelt den Anschluss und die Benutzung seiner Einrichtungen, den Erlass der Ver- und Entsorgungsbedingungen sowie die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und den Ersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse in besonderen Satzungen. 4) Der Zweckverband dient dem öffentlichen Wohl und verfolgt nicht den Zweck, Gewinne zu erzielen. 5) Der Zweckverband kann für andere Verbände bzw. Körperschaften die technische und/oder verwaltungsrnäßige Betreuung übernehmen. 6) Der Zweckverband kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Unternehmen und Betriebe errichten, erwerben, pachten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.

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