Die "Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen" mit Sitz in Hildburghausen und Geschäftsanschrift Birkenfelder Straße 16, 98646 Hildburghausen ist unter HRA 301193 im Handelsregister des Amtsgerichts Jena eingetragen. Zur Vertretung berechtigt ist Christopher Other; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 6. Juli 2023.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 06.07.2023.
- Sitz eingetragenHRA 301193
- Rechtsform eingetragenHRA 301193
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 301193
- Firma eingetragenHRA 301193
- Vertreter eingetragenChristopher OtherHRA 301193
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Jena.
- Registergericht
- Amtsgericht Jena
- Registernummer
- HRA 301193
- Geschäftsanschrift
- Birkenfelder Straße 16, 98646 HildburghausenStand 06.07.2023
- Tag der letzten Eintragung
- 06.07.20235 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- ) Der Zweckverband hat die Aufgabe: Wasser zu beschaffen und Wasservorkommen zu erschließen; Wasserversorgungsanlagen zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu erneuern, zu…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
1 Verbandsvorsitzender, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.07.2023.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
) Der Zweckverband hat die Aufgabe: Wasser zu beschaffen und Wasservorkommen zu erschließen; Wasserversorgungsanlagen zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten; die Einwohner mit Trinkwasser zu versorgen sowie Wasser für öffentliche Zwecke bereitzustellen und soweit das verfügbare Wasser ausreicht, für gewerbliche und sonstige Zwecke abzugeben; Abwasserbeseitungsanlagen zu planen, zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten; von den Grundstücken Abwasser abzunehmen; für die ordnungsgemäße Ableitung und Beseitigung des Abwassers Sorge zu tragen; alle sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die für die Erfüllung der vorgenannten Aufgaben notwendig sind. 2.) Der Zweckverband begründet ein Ver- und Entsorgungsverhältnis mit den einzelnen Anschlussberechtigten und Anschlussverpflichteten nach Maßgabe besonders zu erlassender Satzungen.
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