Zweckverband Schweriner Umland Trinkwasserversorgung/Abwasserentsorgung

AktivAG Schwerin · HRA 2382
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Die Zweckverband Schweriner Umland Trinkwasserversorgung/Abwasserentsorgung mit Geschäftsanschrift Sukower Str. 46, 19086 Plate ist unter HRA 2382 im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 10. April 1992. Zur Vertretung berechtigt sind Paul Eisel, Burghard Engel, Marianne Facklam und 4 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind neun Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.

Letzte Registeränderungen

Neun Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.

  • Eintragung im Handelsregister
    Inhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthalten
    HRA 2382
  • Vertreter eingetragen
    Robert Hans Lendzian
    HRA 2382
  • Vertreter eingetragen
    Burghard Engel
    HRA 2382
  • Vertreter eingetragen
    Georg Ihde
    HRA 2382
  • Vertreter eingetragen
    Paul Eisel
    HRA 2382

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin.

Registergericht
Amtsgericht Schwerin
Registernummer
HRA 2382
Geschäftsanschrift
Sukower Str. 46, 19086 PlateStand 29.01.2025
Gründung
10.04.1992
Tag der letzten Eintragung
29.01.20259 Eintragungen bisher
Gegenstand
Der Zweckverband führt die Trinkwasserversorgung und Abwasser Versorgung in dem Gebiet der Verbandmitglieder durch und unterhält zu diesem Zweck die erforderlichen Anlagen. Eine…
Branchenklassifikation
WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten

Vertretung

Vier Vorstände, 1 1. Stellvertreter, 1 2. Stellvertreter, 1 Verbandsvorsteher, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.

Vorstand · Langen Brütz · Jahrgang 1955
seit 05.12.2024
Vorstand · Holthusen · Jahrgang 1953
seit 05.12.2024
Vorstand · Goldenstädt · Jahrgang 1956
seit 05.12.2024
Vorstand · Dümmer · Jahrgang 1955
seit 05.12.2024
1. Stellvertreter · Lübesse · Jahrgang 1954
seit 05.12.2024
2. Stellvertreter · Pingelshagen · Jahrgang 1949
seit 05.12.2024
Verbandsvorsteher · Crivitz · Jahrgang 1943
seit 05.12.2024

Netzwerk

Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.

Weitere Mandate der Vertretung

2
Schriftführer · Landleben e. V. Holthusen
seit 2019
Vorsitzender · Verein - Lewitz e.V.
seit 2024

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 01.01.2007, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Der Zweckverband führt die Trinkwasserversorgung und Abwasser Versorgung in dem Gebiet der Verbandmitglieder durch und unterhält zu diesem Zweck die erforderlichen Anlagen. Eine Gemeinde kann dem Zweckverband auch wegen nur einer dieser Aufgaben angehören. Der Zweckverband kann einem Dritten mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben beauftragen. Der Zweckverband kann mit Gemeinden, die nicht Verbandsmitglieder sind, vereinbaren, dass Abwässer aus Teilen dieser Gemeinden den Anlagen des Zweckverbandes zugeführt werden und diese Gemeinden an die Trinkwasserversorgungsanlagen des Zweckverbandes angeschlossen werden.

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