Die GGW Gemeinde Goldisthal-Wasserwerk mit Sitz in Goldisthal und Geschäftsanschrift Hauptstr. 18, 98746 Goldisthal ist unter HRA 301492 im Handelsregister des Amtsgerichts Jena eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 17. Juli 1995. Zur Vertretung berechtigt sind Michaela Götz und Udo Seifferth; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 9. März 2010.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 09.03.2010.
- Vertreter eingetragenUdo SeifferthHRA 301492
- Vertreter eingetragenMichaela GötzHRA 301492
- Sitz eingetragenHRA 301492
- Firma eingetragenHRA 301492
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 301492
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Jena.
- Registergericht
- Amtsgericht Jena
- Registernummer
- HRA 301492
- Geschäftsanschrift
- Hauptstr. 18, 98746 GoldisthalStand 09.03.2010
- Gründung
- 17.07.1995
- Tag der letzten Eintragung
- 09.03.20104 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im Gebiet der Gemeinde Goldisthal. Es hat die hierfür erforderlichen vorhandenen Anlagen zu betreiben, zu unterhalten und…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
1 1. stellvertretende Werkleiterin, 1 Werkleiter, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 09.03.2010.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im Gebiet der Gemeinde Goldisthal. Es hat die hierfür erforderlichen vorhandenen Anlagen zu betreiben, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erweitern und zu verbessern sowie zusätzlich erforderliche Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu planen, zu bauen, zu betreiben und zu unterhalten. Hierzu gehören im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Wasserwerkes fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Das Wasserwerk kann im Rahmen der Gesetze mit der Wahrnehmung der bezeichneten Aufgaben auch für fremde Gemeinden beauftragt werden. Das Wasserwerk erhebt die der Gemeinde Goldisthal zustehenden Abgaben und Kosten. Es erläßt insbesondere die hierfür erforderlichen Bescheide.
Ähnliche Unternehmen
Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.