Die Gemeindewerke Ismaning mit Geschäftsanschrift Mayerbacherstraße 42, 85737 Ismaning ist unter HRA 98518 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt ist Stephan Hany; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 5. Januar 2024.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 05.01.2024.
- Rechtsform eingetragenHRA 98518
- Firma eingetragenHRA 98518
- Vertreter eingetragenStephan HanyHRA 98518
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 98518
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRA 98518
- Geschäftsanschrift
- Mayerbacherstraße 42, 85737 IsmaningStand 05.01.2024
- Tag der letzten Eintragung
- 05.01.20245 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- 1) Aufgaben der Gemeindewerke sind die Versorgung des Gemeindegebietes mit Strom, Gas, Wärme und Wasser sowie Abwasserbeseitigung und Betrieb des Hallenbades und Tiefgarage…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
1 Werkleiter, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 05.01.2024.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
4Kommanditist in
6Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
1) Aufgaben der Gemeindewerke sind die Versorgung des Gemeindegebietes mit Strom, Gas, Wärme und Wasser sowie Abwasserbeseitigung und Betrieb des Hallenbades und Tiefgarage "Ortsmitte". Hierzu gehört auch die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Gemeindewerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Gemeindewerke kann sich die Gemeinde an anderen Unternehmen beteiligen. 2) Die Gemeindewerke sind im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Absatz 1 zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften (z. B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) einschließlich des Erlasses von Bescheiden und den diesen entsprechenden privatrechlichen Entgelten (z.B. Baukosten- und Investitionskostenzuschüssse, Anschluss- und Leistungsentgelte) sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug. 3) Die Gemeindewerke können im Rahmen der Gesetze die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen.
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