Die Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg mit Sitz in Sulzbach-Rosenberg und Geschäftsanschrift Annabergweg 6 c, 92237 Sulzbach-Rosenberg ist unter HRA 2360 im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Kathrin Munker und Armin Wolf; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRA 2360
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 2360
- Vertreter eingetragenArmin WolfHRA 2360
- Sitz eingetragenHRA 2360
- Rechtsform eingetragenHRA 2360
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Amberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Amberg
- Registernummer
- HRA 2360
- Geschäftsanschrift
- Annabergweg 6 c, 92237 Sulzbach-RosenbergStand 28.01.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20255 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Aufgaben der Stadtwerke: die Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser der Betrieb der Schlossgarage der Betrieb von Photovoltaikanlagen Hierzu gehören im Rahmen der Gesetze…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
1 Werkleiterin, 1 Werkleiter, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Aufgaben der Stadtwerke: die Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser der Betrieb der Schlossgarage der Betrieb von Photovoltaikanlagen Hierzu gehören im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zu den Aufgaben der Stadtwerke gehört auch die Erhebung der Einleitungsgebühren gemäß der städtischen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. (2) Die Stadtwerke sind in Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 zuständig für die Regelungen nach kommunalrechtlichen Vorschriften - einschließlich des Erlasses von Bescheiden - (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug. (3) Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. (4) Die Stadtwerke erfüllen ihre Aufgaben ohne Gewinnerzielungsabsicht.
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