Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen, KU mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen ist unter HRA 77025 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Den Vorstand bilden Sabine Wagner und Wodan Lichtmeß; zwei Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind sechs Eintragungen erfolgt, die letzte am 22. Januar 2026.
Letzte Registeränderungen
Sechs Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 22.01.2026.
- Prokura eingetragenAndrea HartungHRA 77025
- Vertreter eingetragenSabine WagnerHRA 77025
- Prokura eingetragenSabine WagnerHRA 77025
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 77025
- Sitz eingetragenHRA 77025
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRA 77025
- Tag der letzten Eintragung
- 22.01.20266 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Versorgung des Gemeindegebiets mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme, die Abfallwirtschaft (Einsammeln, Befördern der anfallenden Abfälle, soweit sie von der jeweiligen Satzung…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstände, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 22.01.2026.
Prokura
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
5Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Versorgung des Gemeindegebiets mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme, die Abfallwirtschaft (Einsammeln, Befördern der anfallenden Abfälle, soweit sie von der jeweiligen Satzung des Landkreises erfasst und als solche nicht von der Abfallentsorgung ausgeschlossen sind), die Abwasserbeseitigung (Kanalisation und Klärwerk), die Einrichtung und der Betrieb des ÖPNV, des Hallen- und Freibades sowie des Eisstadions. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Die Gemeindewerke können darüber hinaus für die Einrichtung, Betrieb und Verpachtung von Bergbahnen zuständig sein. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen. (2) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Kommunalunternehmen oder kommunale Eigengesellschaften wahrnehmen.
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