Die Gemeindewerke Ebersdorf mit Sitz in Ebersdorf b. Coburg und Geschäftsanschrift Raiffeisenstr. 1, 96237 Ebersdorf b. Coburg ist unter HRA 3815 im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt ist Thomas Hader; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRA 3815
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 3815
- Firma eingetragenHRA 3815
- Sitz eingetragenHRA 3815
- Vertreter eingetragenThomas HaderHRA 3815
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Coburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Coburg
- Registernummer
- HRA 3815
- Geschäftsanschrift
- Raiffeisenstr. 1, 96237 Ebersdorf b. CoburgStand 28.01.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20254 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Versorgung des Gemeindegebiets mit Strom und Wasser. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der…
Vertretung
1 Werkleitung, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Versorgung des Gemeindegebiets mit Strom und Wasser. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Die Gemeindewerke können im Rahmen der Gesetze die vorstehenden Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen.
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