Die Warnow-Wasser- und Abwasserverband mit Sitz in Rostock ist unter HRA 1852 im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Benita Dr. Chelvier, Susanne Dräger, Kai Eggers und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind 17 Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
17 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRA 1852
- Vertreter eingetragenSusanne DrägerHRA 1852
- Firma eingetragenHRA 1852
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 1852
- Vertreter eingetragenKai EggersHRA 1852
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Rostock.
- Registergericht
- Amtsgericht Rostock
- Registernummer
- HRA 1852
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.202517 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Das Verbandsgebiet durch die Beschaffung und Bereitstellung von Trinkwasser zu versorgen sowie aus dem Gebiet seiner Verbandsmitglieder Abwasser zu sammeln, zu reinigen, zu…
Vertretung
1 Stellvertreterin der Verbandsvorsteherin als stellvertretende Vorsitzende, 1 Vorsitzende der Verbandsversammlung, ein Vorstandsmitglied, eine Vorsitzende, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Beteiligungen und Töchter
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Das Verbandsgebiet durch die Beschaffung und Bereitstellung von Trinkwasser zu versorgen sowie aus dem Gebiet seiner Verbandsmitglieder Abwasser zu sammeln, zu reinigen, zu verwerten oder sonst unschädlich zu machen. Der Verband setzt fest und erhebt die dazu notwendigen Entgelte, Beiträge, Gebühren und Mitgliedsbeiträge, Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen zu errichten, zu erweitern, zu betreiben und zu unterhalten, die dem Verband zustehenden Anlagen und Grundstücke von dem "Wasser/Abwasser Nordmecklenburg-Vorpommern e.V." gem. den gesetzlichen Bestimmungen zu übernehmen und die Aufgaben gem. § 4 Abs. 2 der Satzung an den in der Anlage 2 der Satzugn aufgeführten Anlagen zu erfüllen, die Verbandsanlagen und Verbandsgebäude in betriebsfertigem Zustand zu halten und im Einvernehmen mit den Aufsichts- und Fachbehörden dem jeweiligen Stand der Technik und Hygiene, dem Bedarf und der wirtschaftlichen Lage allen rechtlichen Bestimmungen entsprechend anzupassen.
Kontakt & Präsenz
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