Die Wagner & König PartG mbB -Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Grassau ist unter PR 241 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Traunstein eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Maria König und Claudia Wagner; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Juli 2022.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.07.2022.
- Vertreter eingetragenClaudia WagnerPR 241
- Sitz eingetragenPR 241
- Vertreter eingetragenMaria KönigPR 241
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 241
- Rechtsform eingetragenPR 241
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein.
- Registergericht
- Amtsgericht Traunstein
- Registernummer
- PR 241
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 29.07.20221 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner jeweils in ihrer Eigenschaft als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs (§ 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG) -…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.07.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner jeweils in ihrer Eigenschaft als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs (§ 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG) - Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbart sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte- soweit nicht im Einzelfall genehmigt, sind ausgeschlossen
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