Die Plankermann PartG mbB Steuerberater mit Sitz in Düsseldorf ist unter PR 5246 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Franz Plankermann und Guido Plankermann; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 5246
- Firma eingetragenPR 5246
- Vertreter eingetragenGuido PlankermannPR 5246
- Sitz eingetragenPR 5246
- Vertreter eingetragenFranz PlankermannPR 5246
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 5246
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftlichen Berufsausübung der Partner, jeweils in ihrer Eigenschaft als Steuerberater. Inhalt der Berufstätigkeit sind alle nach den einschlägigen Berufsgesetzen der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftlichen Berufsausübung der Partner, jeweils in ihrer Eigenschaft als Steuerberater. Inhalt der Berufstätigkeit sind alle nach den einschlägigen Berufsgesetzen der steuerberatenden Berufe zulässigen Tätigkeiten (§ 33 StBerG i. V. m. § 57 Abs 1 und 3 StBerG). Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar sind (§ 57 Abs. 4 StBerG), sind ausgeschlossen.
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