Barski + Liebner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
AktivAG Charlottenburg · PR 1199Die Barski + Liebner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB mit Sitz in Berlin ist unter PR 1199 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Cathleen Barski und Nancy Liebner; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 7. Juli 2017.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 07.07.2017.
- Vertreter eingetragenNancy LiebnerPR 1199
- Firma eingetragenPR 1199
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1199
- Sitz eingetragenPR 1199
- Rechtsform eingetragenPR 1199
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- PR 1199
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 07.07.20171 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater, somit die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steu- ersachen (§ 33 StBerG) sowie der damit vereinbaren Tätigkeiten (§ 57 Abs…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 07.07.2017.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater, somit die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steu- ersachen (§ 33 StBerG) sowie der damit vereinbaren Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 StBerG). Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechts zugelassen sind.
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