Vollmann + Raab Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater/in
In LiquidationAG Bamberg · PR 103Die Vollmann + Raab Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater/in mit Sitz in Bamberg ist unter PR 103 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Bamberg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Sandra Raab und Monika Vollmann; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 24. April 2024.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 24.04.2024.
- Firma eingetragenPR 103
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenPR 103
- Vertreter eingetragenMonika VollmannPR 103
- Sitz eingetragenPR 103
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 103
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Bamberg
- Registernummer
- PR 103
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 24.04.20244 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Berufsausübung als Steuerberater, somit die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen (§ 33 StBerG) sowie der damit vereinbaren Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Liquidatoren, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 24.04.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Berufsausübung als Steuerberater, somit die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen (§ 33 StBerG) sowie der damit vereinbaren Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 StBerG). Die Partnerschaft ist berechtigt weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechts anzuwenden sind.
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