Die Rösel-Verhoolen & Terfloth Steuerberater PartG mbB mit Sitz in Rheinberg ist unter PR 5339 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Kirsten Rösel-Verhoolen und Mike Terfloth; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 5339
- Vertreter eingetragenKirsten Rösel-VerhoolenPR 5339
- Vertreter eingetragenMike TerflothPR 5339
- Sitz eingetragenPR 5339
- Rechtsform eingetragenPR 5339
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 5339
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner, jeweils in ihrer Eigenschaft als Steuerberater. Inhalt der Berufstätigkeit sind alle nach den einschlägigen Berufsgesetzen der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner, jeweils in ihrer Eigenschaft als Steuerberater. Inhalt der Berufstätigkeit sind alle nach den einschlägigen Berufsgesetzen der steuerberatenden Berufe zulässigen Tätigkeiten (§ 33 StBerG i.V.m. § 57 Abs. 1 und 3 StBerG). Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar sind (§ 57 Abs. 4 StBerG), sind ausgeschlossen.
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