Die KS KÖNEKAMP & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Bremen ist unter PR 203 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Ingo Schlichter und Herbert Könekamp; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind acht Eintragungen erfolgt, die letzte am 30. September 2014.
Letzte Registeränderungen
Acht Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 30.09.2014.
- Firma eingetragenKS KÖNEKAMP & PARTNER SteuerberatungsgesellschaftPR 203
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 203
- Rechtsform eingetragenPR 203
- Vertreter eingetragenHerbert KönekampPR 203
- Sitz eingetragenPR 203
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bremen.
- Registergericht
- Amtsgericht Bremen
- Registernummer
- PR 203
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 30.09.20148 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer Eigenschaft als Steuerberater, insbe- sondere die Durchführung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 30.09.2014.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
4Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer Eigenschaft als Steuerberater, insbe- sondere die Durchführung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne des § 57 Absatz (4) Nr. 1 StBerG sind ausge- schlossen.
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