Die Grünewald & Laukmanis Steuerberater PartG mbB mit Sitz in Rohrenfels ist unter PR 65 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Ingolstadt eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Maik Grünewald und Andrejs Laukmanis; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 22. März 2017.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 22.03.2017.
- Vertreter eingetragenAndrejs LaukmanisPR 65
- Firma eingetragenPR 65
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 65
- Rechtsform eingetragenPR 65
- Sitz eingetragenPR 65
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt.
- Registergericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Registernummer
- PR 65
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 22.03.20171 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner jeweils in ihrer Eigenschaft als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Tätigkeiten, die mit dem Beruf…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 22.03.2017.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner jeweils in ihrer Eigenschaft als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen
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