Steuerberatungsgesellschaft Herrmann & Rüdig Partnerschaft
AktivAG Frankfurt am Main · PR 1326Die Steuerberatungsgesellschaft Herrmann & Rüdig Partnerschaft mit Sitz in Bensheim ist unter PR 1326 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Markus Herrmann und Ralph Rüdig; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 16. April 2009.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 16.04.2009.
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1326
- Vertreter eingetragenMarkus HerrmannPR 1326
- Firma eingetragenPR 1326
- Rechtsform eingetragenPR 1326
- Vertreter eingetragenRalph RüdigPR 1326
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 1326
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 16.04.20093 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StbG. Tätigkeiten, die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 16.04.2009.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StbG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S. von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StbG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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