Rauthe & Schütz Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft
AktivAG Frankfurt am Main · PR 1467Die Rauthe & Schütz Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft ist unter PR 1467 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Bernd Rauthe und Dörthe Schütz; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 5. April 2024.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 05.04.2024.
- Vertreter eingetragenBernd RauthePR 1467
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1467
- Vertreter eingetragenDörthe SchützPR 1467
- Rechtsform eingetragenPR 1467
- Firma eingetragenPR 1467
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 1467
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 05.04.20245 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Partner, 1 Partnerin, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 05.04.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen die betriebswirtschaftliche Beratung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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