Die Huber & Allgäuer PartG mbB, Steuerberater mit Sitz in Wolfratshausen, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist unter PR 1687 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Regina Maria Leismüller-Allgäuer, Regina Maria Allgäuer und Franz Georg Huber; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 10. März 2026.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 10.03.2026.
- Firma eingetragenPR 1687
- Vertreter eingetragenRegina Maria Leismüller-AllgäuerPR 1687
- Sitz eingetragenPR 1687
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1687
- Rechtsform eingetragenPR 1687
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 1687
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 10.03.20262 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 10.03.2026.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG).
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