Die Walda & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Erlangen ist unter PR 29 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Fürth eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Lothar Eckl, Stefan Guttenberger und Udo Dipl.Kfm. Walda; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 18. Februar 2022.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 18.02.2022.
- Vertreter eingetragenStefan GuttenbergerPR 29
- Firma eingetragenPR 29
- Rechtsform eingetragenPR 29
- Vertreter eingetragenLothar EcklPR 29
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 29
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Fürth.
- Registergericht
- Amtsgericht Fürth
- Registernummer
- PR 29
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 18.02.20223 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs.3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 18.02.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs.3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs.4 Nr.1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muß ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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