Landskron & Partner PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft
AktivAG München · PR 1752Die Landskron & Partner PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in München ist unter PR 1752 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Stefan Walkmann und Bernadette Landskron; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 2. Oktober 2018.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 02.10.2018.
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1752
- Rechtsform eingetragenPR 1752
- Sitz eingetragenPR 1752
- Firma eingetragenName geändert, nun: Landskron & Partner PartG mbB SteuerberatungsgesellschaftPR 1752
- Vertreter eingetragenStefan WalkmannPR 1752
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 1752
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 02.10.20183 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 02.10.2018.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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