Bletschacher & Partner Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB
AktivAG Nürnberg · PR 70Die Bletschacher & Partner Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB mit Sitz in Hersbruck ist unter PR 70 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Maria Bletschacher und Andreas Dr. Bletschacher; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 22. Dezember 2005.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 22.12.2005.
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 70
- Vertreter eingetragenMaria BletschacherPR 70
- Rechtsform eingetragenPR 70
- Vertreter eingetragenAndreas Dr. BletschacherPR 70
- Firma eingetragenName geändert, nun: Bletschacher & Partner Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbBPR 70
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Registernummer
- PR 70
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 22.12.20055 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem.§ 33 i.V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 22.12.2005.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem.§ 33 i.V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG. wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, sowie die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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