Die Michaela Koch Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Gädheim und Geschäftsanschrift Lindenplatz 9, 97503 Gädheim ist unter HRB 8824 im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.100,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 10. März 2017. Die Geschäftsführung liegt bei Michaela Koch; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 25. Januar 2021.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 25.01.2021.
- Sitz eingetragenHRB 8824
- Firma eingetragenHRB 8824
- Vertreter eingetragenMichaela KochHRB 8824
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 8824
- Stammkapital eingetragenHRB 8824
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Bamberg
- Registernummer
- HRB 8824
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.100,00 €
- Geschäftsanschrift
- Lindenplatz 9, 97503 GädheimStand 25.01.2021
- Gründung
- 10.03.2017
- Tag der letzten Eintragung
- 25.01.20213 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 25.01.2021.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 34 StBerG). Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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