Die Schöbel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Fürth und Geschäftsanschrift Fürther Freiheit 6, 90762 Fürth ist unter PR 45 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Fürth eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Angela Maria Wessel und Bernd Schöbel; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 45
- Vertreter eingetragenBernd SchöbelPR 45
- Firma eingetragenPR 45
- Vertreter eingetragenAngela Maria WesselPR 45
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 45
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Fürth.
- Registergericht
- Amtsgericht Fürth
- Registernummer
- PR 45
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Geschäftsanschrift
- Fürther Freiheit 6, 90762 FürthStand 28.01.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20253 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1)die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit verbundenen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. (2)Tätigkeiten, die mit dem Beruf des…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1)die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit verbundenen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. (2)Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs.4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. (3)Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein,der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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