Der Förderverein Kindergarten Apfelbäumchen e.V. ist unter VR 2239 im Vereinsregister des Amtsgerichts Chemnitz eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 13. September 2006. Den Vorstand bilden Heike Kamprad und Matteo Michel; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sechs Eintragungen erfolgt, die letzte am 9. Oktober 2019.
Letzte Registeränderungen
Sechs Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 09.10.2019.
- Firma eingetragenVR 2239
- Rechtsform eingetragenVR 2239
- Vertreter eingetragenMatteo MichelVR 2239
- Unternehmensgegenstand eingetragenVR 2239
- Vertreter eingetragenHeike KampradVR 2239
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz.
- Registergericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Registernummer
- VR 2239
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 13.09.2006
- Tag der letzten Eintragung
- 09.10.20196 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Swert bis zu 100,00 EUR vertritt jedes Vorstandsmitglied einzeln. Bei Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von 101,00 EUR bis 5.000,00 EUR vertreten sie gemeinsam. Bei…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 09.10.2019.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Swert bis zu 100,00 EUR vertritt jedes Vorstandsmitglied einzeln. Bei Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von 101,00 EUR bis 5.000,00 EUR vertreten sie gemeinsam. Bei Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 5000,00 EUR ist zusätzlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
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