Der Tennisclub Karlstein 1970 e.V. mit Sitz in Karlstein ist unter VR 10094 im Vereinsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 16. Januar 1976. Den Vorstand bilden Harald Hufgard, Anke Olthoff und Monika Richter; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind neun Eintragungen erfolgt, die letzte am 6. Oktober 2024.
Letzte Registeränderungen
Neun Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 06.10.2024.
- Vertreter eingetragenHarald HufgardVR 10094
- Rechtsform eingetragenVR 10094
- Unternehmensgegenstand eingetragenVR 10094
- Vertreter eingetragenMonika RichterVR 10094
- Vertreter eingetragenAnke OlthoffVR 10094
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Registernummer
- VR 10094
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 16.01.1976
- Tag der letzten Eintragung
- 06.10.20249 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Swert von mehr als 1.000,00 EUR vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Grundstücksgeschäften jeglicher Art sowie Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.10.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Swert von mehr als 1.000,00 EUR vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Grundstücksgeschäften jeglicher Art sowie Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 25.000,00 EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
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