Der Förderverein Gützer Kirche e.V. ist unter VR 21525 im Vereinsregister des Amtsgerichts Stendal eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 9. Februar 1997. Zur Vertretung berechtigt sind Reinhard List, Norbert Rolnik und Harald Schwarz; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 21525
- Unternehmensgegenstand eingetragenVR 21525
- Vertreter eingetragenReinhard ListVR 21525
- Vertreter eingetragenNorbert RolnikVR 21525
- Firma eingetragenVR 21525
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Stendal.
- Registergericht
- Amtsgericht Stendal
- Registernummer
- VR 21525
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 09.02.1997
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20255 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Swert von mehr als 300,00 EUR bedarf es einer einfachen Mehrheit des Vorstandes. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 5.000,- EUR bedarf es der Zustimmung…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Vorstand, 1 Stellvertretender Vorsitzender, 1 Vorstand (Vorsitzender), keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Swert von mehr als 300,00 EUR bedarf es einer einfachen Mehrheit des Vorstandes. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 5.000,- EUR bedarf es der Zustimmung des Beirates. b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
Ähnliche Unternehmen
Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.