Der Schafkopf-Club Bayern e.V. mit Sitz in Finsing ist unter VR 40770 im Vereinsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 22. Dezember 1996. Den Vorstand bilden Hannelore Monn, Michael Kottermair, Andreas Lang und 2 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zehn Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zehn Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 40770
- Vertreter eingetragenMichael SilbermannVR 40770
- Unternehmensgegenstand eingetragenVR 40770
- Vertreter eingetragenHannelore MonnVR 40770
- Vertreter eingetragenAndreas LangVR 40770
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- VR 40770
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 22.12.1996
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.202510 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Swert von mehr als 500,00 EUR und weniger als 2.000,00 Euro bedürfen der vorherigen Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitgliedes. Ab 2.000,00 Euro bis einschließlich 5.000,00 Euro…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Fünf Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Swert von mehr als 500,00 EUR und weniger als 2.000,00 Euro bedürfen der vorherigen Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitgliedes. Ab 2.000,00 Euro bis einschließlich 5.000,00 Euro ist ein Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit nötig. Für Angelegenheiten mit einem Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 EUR bedarf es der Drei-Viertel-Mehrheit aller Vorstandsmitglieder. b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
Kontakt & Präsenz
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