Der JW Kohlgrub e.V. mit Sitz in Bad Kohlgrub, Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist unter VR 203823 im Vereinsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 11. August 2011. Den Vorstand bilden Elena Gutmann, Paula Lory, Fabiola Shaw und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 3. Mai 2021.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 03.05.2021.
- Unternehmensgegenstand eingetragenVR 203823
- Vertreter eingetragenElena GutmannVR 203823
- Rechtsform eingetragenVR 203823
- Sitz eingetragenVR 203823
- Vertreter eingetragenFabiola ShawVR 203823
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- VR 203823
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 11.08.2011
- Tag der letzten Eintragung
- 03.05.20214 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Swert von mehr als 500,00 Euro ist die Zustimmung des Ausschusses erforderlich, für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 2.500,00 Euro ist die Zustimmung der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Vier Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 03.05.2021.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Swert von mehr als 500,00 Euro ist die Zustimmung des Ausschusses erforderlich, für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 2.500,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich, sofern sie nicht im Haushaltsplan vorgesehen sind. b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
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