Der Tanzklub Blau-Gold Leipzig e.V. mit Sitz in Leipzig ist unter VR 52 im Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 27. März 1990. Den Vorstand bilden Steffen Meyer und Marco Dr. Gettel; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zehn Eintragungen erfolgt, die letzte am 6. Mai 2024.
Letzte Registeränderungen
Zehn Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 06.05.2024.
- Unternehmensgegenstand eingetragenVR 52
- Vertreter eingetragenMarco Dr. GettelVR 52
- Sitz eingetragenVR 52
- Firma eingetragenVR 52
- Vertreter eingetragenSteffen MeyerVR 52
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig.
- Registergericht
- Amtsgericht Leipzig
- Registernummer
- VR 52
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 27.03.1990
- Tag der letzten Eintragung
- 06.05.202410 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Swert bis einschließlich 200,00 Euro, einschließlich eventuell anfallender Folgeverpflichtungen im laufenden Geschäftsjahr, ist jedes Vorstandsmitglied einzeln zur Vertretung…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.05.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
13Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Swert bis einschließlich 200,00 Euro, einschließlich eventuell anfallender Folgeverpflichtungen im laufenden Geschäftsjahr, ist jedes Vorstandsmitglied einzeln zur Vertretung befugt. Ansonsten vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
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