Abwasserentsorgung Ansbach Anstalt des öffentlichen Rechts
AktivAG Ansbach · HRA 3965Die Abwasserentsorgung Ansbach Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Ansbach ist unter HRA 3965 im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach eingetragen. Den Vorstand bildet Branka Dr. Rogulic; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRA 3965
- Firma eingetragenHRA 3965
- Vertreter eingetragenBranka Dr. RogulicHRA 3965
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 3965
- Sitz eingetragenHRA 3965
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach.
- Registergericht
- Amtsgericht Ansbach
- Registernummer
- HRA 3965
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Die Stadt Ansbach überträgt der AWEAN ab dem 01.01.2005 die Abwasserbeseitigung gem. Art. 41b BayWG i.V.m. § 18 a Abs. 2 WHG. (2) Die AWEAN ist darüber hinaus zu allen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Vorstand, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Die Stadt Ansbach überträgt der AWEAN ab dem 01.01.2005 die Abwasserbeseitigung gem. Art. 41b BayWG i.V.m. § 18 a Abs. 2 WHG. (2) Die AWEAN ist darüber hinaus zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Anstaltszweck gefördert wird. Hierzu gehört auch die Errichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der AWEAN fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen und sich an ihnen beteiligen. Im Falle von Beteiligungen ist sicherzustellen, dass die Voraussetzungen des Art. 87 Abs. 1 GO eingehalten werden. Die Stadt Ansbach kann der AWEAN weitere Aufgaben übertragen. (3) Die AWEAN kann die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. (4) Unter den Voraussetzungen des Abs. 2 kann die AWEAN Mitgliedschaften in Verbänden und sonstigen Vereinen begründen. (5) Die AWEAN ist berechtigt, anstelle der Stadt Ansbach a) Satzungen über die Benutzung der Einrichtungen für die gemäß Abs. 1 übertragenen Aufgaben zu erlassen; b) unter den Voraussetzungen des Art. 24 Abs. 2 GO durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Abwasserbeseitigung anzuordnen; c) Satzungen über Gebühren, Beiträge und Entgelte für die Benutzung der Einrichtungen für die gemäß Abs. 1 übertragenen Aufgaben zu erlassen.
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