Abwasserentsorgung Ansbach Anstalt des öffentlichen Rechts

AktivAG Ansbach · HRA 3965
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Die Abwasserentsorgung Ansbach Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Ansbach ist unter HRA 3965 im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach eingetragen. Den Vorstand bildet Branka Dr. Rogulic; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.

Letzte Registeränderungen

Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.

  • Eintragung im Handelsregister
    Inhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthalten
    HRA 3965
  • Firma eingetragen
    HRA 3965
  • Vertreter eingetragen
    Branka Dr. Rogulic
    HRA 3965
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    HRA 3965
  • Sitz eingetragen
    HRA 3965

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach.

Registergericht
Amtsgericht Ansbach
Registernummer
HRA 3965
Tag der letzten Eintragung
28.01.20252 Eintragungen bisher
Gegenstand
(1) Die Stadt Ansbach überträgt der AWEAN ab dem 01.01.2005 die Abwasserbeseitigung gem. Art. 41b BayWG i.V.m. § 18 a Abs. 2 WHG. (2) Die AWEAN ist darüber hinaus zu allen…
Branchenklassifikation
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Vertretung

Ein Vorstand, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.

Vorstand · Ansbach · Jahrgang 1971
seit 15.01.2024

Netzwerk

Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.

Weitere Mandate der Vertretung

3
Geschäftsführer · Ansbacher Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH
seit 2024
Geschäftsführer · Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH
seit 2024
Geschäftsführer · Stadtwerke Ansbach GmbH
seit 2024

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

(1) Die Stadt Ansbach überträgt der AWEAN ab dem 01.01.2005 die Abwasserbeseitigung gem. Art. 41b BayWG i.V.m. § 18 a Abs. 2 WHG. (2) Die AWEAN ist darüber hinaus zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Anstaltszweck gefördert wird. Hierzu gehört auch die Errichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der AWEAN fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen und sich an ihnen beteiligen. Im Falle von Beteiligungen ist sicherzustellen, dass die Voraussetzungen des Art. 87 Abs. 1 GO eingehalten werden. Die Stadt Ansbach kann der AWEAN weitere Aufgaben übertragen. (3) Die AWEAN kann die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. (4) Unter den Voraussetzungen des Abs. 2 kann die AWEAN Mitgliedschaften in Verbänden und sonstigen Vereinen begründen. (5) Die AWEAN ist berechtigt, anstelle der Stadt Ansbach a) Satzungen über die Benutzung der Einrichtungen für die gemäß Abs. 1 übertragenen Aufgaben zu erlassen; b) unter den Voraussetzungen des Art. 24 Abs. 2 GO durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Abwasserbeseitigung anzuordnen; c) Satzungen über Gebühren, Beiträge und Entgelte für die Benutzung der Einrichtungen für die gemäß Abs. 1 übertragenen Aufgaben zu erlassen.

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