Die Stadtbetriebe Siegburg AöR mit Sitz in Siegburg und Geschäftsanschrift Ringstraße 28, 53721 Siegburg ist unter HRA 5386 im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 6. Dezember 2010. Den Vorstand bilden Claudia Kuchheuser und Andreas Roth; fünf Prokuristen sind eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 13.01.2026.
- Vertreter gelöschtAndré KuchheuserHRA 5386
- Rechtsform eingetragenDer Rat der Kreisstadt Siegburg vom hat die Änderung der Satzung in § 6 (Der Verwaltungsrat) Absatz 2 beschlossen.HRA 5386
- Vertreter eingetragenAndreas RothHRA 5386
- Prokura geändertKaj JensenHRA 5386
- Rechtsform eingetragenDer Rat der Kreisstadt Siegburg vom hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand der Anstalt), in § 8 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates), in § 11 (Wirtschaftsführung, Rechnungswesen und Prüfung) beschlossen.HRA 5386
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Siegburg
- Registernummer
- HRA 5386
- Geschäftsanschrift
- Ringstraße 28, 53721 SiegburgStand 13.01.2026
- Gründung
- 06.12.2010
- Tag der letzten Eintragung
- 13.01.2026
- Gegenstand
- A. die Versorgung der Bevölkerung der Kreisstadt Siegburg mit Wasser und alle den Betriebszweck fördernde Geschäfte. b. die Beseitigung des auf dem Gebiet der Kreisstadt Siegburg…
Vertretung
2 × stellvertretender Vorstand, fünf Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 13.01.2026.
Prokura
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Beteiligungen und Töchter
1Weitere Mandate der Vertretung
5Kommanditist in
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
A. die Versorgung der Bevölkerung der Kreisstadt Siegburg mit Wasser und alle den Betriebszweck fördernde Geschäfte. b. die Beseitigung des auf dem Gebiet der Kreisstadt Siegburg anfallenden Abwassers sowie, soweit erforderlich, Vorhaltung, Planung, Bau und Betrieb der hierfür notwendigen Anlagen. Die Kreisstadt Siegburg überträgt der Anstalt gemäß § 53 b Landeswassergesetz NordrheinWestfalen (LWG NRW) die ihr gemäß § 53 Abs. 1 LWG NRW i.V.m. § 18 a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) obliegende Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 114 a Abs. 3 GO NRW zur Wahrnehmung in eigenem Namen und in eigener Verantwortung. Die Pflicht zur Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes verbleibt gemäß § 53 b Satz 2 LWG NRW bei der Kreisstadt Siegburg. c. die Entwicklung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Struktur im Gebiet der Stadt Siegburg zu fördern. Insbesondere gehören hierzu: aa. die Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz, d.h. Erwerb, Entwicklung, Ver- äußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Abschluss und Veränderung von schuldrechtlichen Nutzungsüberlassungsverträgen zur Wohnraumversorgung und zur Wirtschaftsförderung gern. § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW sowie zu Zwecken des landschaftspflegerischen Ausgleichs. Dies umfasst jedwede Maßnahme zur Wohnraumförderung, insbesondere die Errichtung, Verwaltung und Vermarktung von Wohnraum und die Beteiligung an Gesellschaften, die Wohnraum auf dem Gebiet der Kreisstadt Siegburg errichten, verwalten und vermarkten. Dies erfolgt im Rahmen und nach Maßgabe der verbindlichen Vorgaben der Stadt Siegburg im Blick auf die Umsetzung der planungsrechtlichen und städtebaulichen Ziele. Die vorgenannten Tätigkeiten können sowohl in eigenem Namen und für eigene Rechnung, als auch als Dienstleister für die Stadt Siegburg oder deren Eigengesellschaften oder sonstige verselbstständigte Aufgabenbereiche der Stadt Siegburg; erfolgen. bb. die Planung und Durchführung von Erschließungs-, Hochund Tiefbaumaßnahmen in sonstigen Fällen, cc. die Förderung der Ansiedlung von Gewerbeund Dienstleistungsbetrieben jeglicher Art, dd. die Durchführung, Beratung und Förderung von baunahen Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere im Bereich des Energiesparens. Der Gegenstand der Tätigkeit kann auch mittelbar verwirklicht werden, indem Beteiligungen an Gesellschaften gehalten und verwaltet werden und diese Gesellschaften den Gegenstand dann selbst unmittelbar verwirklichen. d. die Organisation und die Durchführung von Theater-, Literaturund kulturellen Veranstaltungen aller Art und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Zu diesen Aufgaben gehören auch das Betreiben von Schauspiel, Musiktheater und Ballett sowie die Organisation und Durchführung (der Verleihung) des Rheinischen Literaturpreises der Kreisstadt Siegburg. Zweck der Anstalt ist es bei dieser Aufgabe, durch künstlerisch wertvolle Vorstellungen und Veranstaltungen kulturelle Bildung zu vermitteln und hierfür bei den Bürgerinnen und Bürgern Interesse und Verständnis zu wecken, zu fördern und zu vertiefen. Die Anstalt dient im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. e. das Betreiben und das Unterhalten einer Musikschule und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte zur musikalischen Ausbildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller Bevölkerungskreise in konfessioneller und parteipolitischer Unabhängigkeit ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht. Zu dieser Aufgabe gehören auch die Organisation und Durchführung von vokalen, instrumentalen und tänzerischen Veranstaltungen sowie fachbezogenen Arbeitstagungen und Kongressen. Der Musikschulbetrieb wird durch eine Schulund Benutzungsordnung sowie durch eine Entgeltordnung geregelt. Zur Aufgabe der Anstalt gehören ferner der Betrieb einer Musikwerkstatt und die Vornahme aller mit der Musikschule zusammenhängenden Aufgaben, insbesondere aa. die Förderung qualifizierter Nachwuchsmusiker und Komponisten durch die Vergabe von Stipendien, insbesondere für Auftragskompositionen, an junge hochbegabte Musiker, vor allem Komponisten. bb. die Schärfung und Ergänzung des musikalischen Profils der Region durch ein Veranstaltungsprogramm, das besondere Akzente im kulturellen Angebot der Region setzt und regionale und überregionale Öffentlichkeitswirkung erzielt. cc. die Veröffentlichungen unter anderem von Notenerstbzw. Neuausgaben nicht gedruckter oder nicht mehr erhältlicher Werke vor allem Engelbert Humperdincks, oder von CDProduktionen, die aus Projekten der Musikwerkstatt erwachsen. dd. der Betrieb des historischen Zeughauses und ehemaligen Zollamtes in der Zeughausstra-ße, in dem seit Sommer 2004 die Musikwerkstatt mit Studios, Seminarräumen und Unterbringungsmöglichkeit für Gäste der Musikwerkstatt betrieben wird. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. f. die Durchführung von Veranstaltungen und anderer Maßnahmen, die geeignet sind, Siegburg als Tourismusziel aufzuwerten, sowie die allgemeine Förderung von Tourismus und Fremdenverkehr in der Stadt Siegburg, insbesondere auch durch den Betrieb der TouristInformation in Siegburg sowie durch Förderung von Regionalprojekten. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GO NRW. g. der Betrieb und die Unterhaltung des Stadtmuseums Siegburg und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Pflege, die Erforschung, Vermittlung, Dokumentation, Ergänzung und Erweiterung der Museumssammlungen und die Herausgabe von Publikationen, die die Museumssammlungen dokumentieren und einer weiteren Öffentlichkeit bekannt machen. Außerdem hat die Anstalt über den Betrieb des Stadtmuseums den Auftrag, Ausstellungen aus den Bereichen Geschichte, bildende Kunst und Kunsthandwerk durchzuführen. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. h. der Betrieb und die Unterhaltung der Stadtbibliothek Siegburg und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Diese Aufgabe wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass Bücher und sonstige Druckschriften sowie Bild-, Tonund Datenträger (im folgenden Medieneinheiten genannt) im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Benutzungsordnung für Bürgerinnen und Bürger aller Bevölkerungskreise in konfessioneller und parteipolitischer Unabhängigkeit bei freiem Zugang ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht zur Benutzung bereit gestellt werden. Desweiteren können Veranstaltungen ausgerichtet werden, die dazu dienen, den Hauptzweck der Stadtbibliothek zu fördern (z. B. Lesungen, Maßnahmen der Leseförderung für Kinder und Jugendliche). Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. i. den Erwerb, Handel und Vertrieb von Energie aller Art, insbesondere von alternativen Energiequellen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. j. den Bau bzw. den Erwerb von Infrastrukturnetzen aller Art und deren Betrieb sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Anstalt kann im Hinblick auf ihre energiewirtschaftliche Beteiligung an den Energienetzen in der Stadt Siegburg von der Stadt auch mit den Planungen einer Wärmewendestrategie und dabei insbesondere der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans als Dienstleister beauftragt werden. k. den Erwerb, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Freizeitund Erholungsbäder nebst Hilfsbetrieben, sofern diese im Gebiet der Kreisstadt Siegburg liegen und hauptsächlich dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt sind, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. I. den Betrieb und die Unterhaltung der RheinSiegHalle, in ihrer hauptsächlich dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmten Funktion als Stadt-, Veranstaltungsund Konzerthalle, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. m. den Erwerb, die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen zur Parkraumbewirtschaftung (Parkplätze, Hochund Tiefgaragen) im Stadtgebiet der Kreisstadt Siegburg, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. 2) Die Anstalt kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere denen des § 107 Abs. 3 GO NRW, auch für andere Gemeinden wahrnehmen. 3) Der AöR können weitere Aufgaben zur Wahrnehmung vom Rat übertragen werden. Dies kann so erfolgen, dass die AöR diese weiteren Aufgaben ebenfalls als eigene Aufgaben übertragen erhält oder die weiteren Aufgaben im Namen und im Auftrag der Kreisstadt Siegburg wahrgenommen werden. 4) Die AöR kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dies dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
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