Gemeindewerke Wendelstein Kommunalunternehmen

AktivAG Nürnberg · HRA 18681
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Die Gemeindewerke Wendelstein Kommunalunternehmen ist unter HRA 18681 im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Den Vorstand bildet Matthias Dollinger; zwei Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.

Letzte Registeränderungen

Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.

  • Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragen
    HRA 18681
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    HRA 18681
  • Firma eingetragen
    HRA 18681
  • Prokura eingetragen
    Franz Hromatke
    HRA 18681
  • Prokura eingetragen
    Ulrike Wieser
    HRA 18681

Finanzdaten

Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.

Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg.

Registergericht
Amtsgericht Nürnberg
Registernummer
HRA 18681
Tag der letzten Eintragung
28.01.20254 Eintragungen bisher
Gegenstand
Dem Kommunalunternehmen werden nach Art. 89 Abs. 2 5 1 GO folgende Aufgaben übertragen: a) die Versorgung mit Strom und Gas im Rahmen von Art. 87 Abs. 2 GO, b) die Versorgung des…

Vertretung

Ein Vorstand, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.

Vorstand · Weißenburg i.Bay. · Jahrgang 1989
seit 28.01.2025

Prokura

Prokura · Leinburg · Jahrgang 1993
Prokura · Wendelstein · Jahrgang 1967

Netzwerk

Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.

Weitere Mandate der Vertretung

2
Geschäftsführer · Gemeindewerke Wendelstein Breitband GmbH
seit 2025
Geschäftsführer · Gemeindewerke Wendelstein Gasversorgung GmbH
seit 2021

Kommanditist in

17
HRA 10726 · Mellrichstadt
HRA 113660 · Hallbergmoos, Landkreis Freising
HRA 104443 · Hallbergmoos, Landkreis Freising
HRA 119109 · Hallbergmoos, Landkreis Freising
HRA 100686 · Hallbergmoos, Landkreis Freising

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar
Jahresabschluss 2023
Veröffentlicht am 24.01.2025 · PDF

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Dem Kommunalunternehmen werden nach Art. 89 Abs. 2 5 1 GO folgende Aufgaben übertragen: a) die Versorgung mit Strom und Gas im Rahmen von Art. 87 Abs. 2 GO, b) die Versorgung des Gemeindegebiets mit Fernwärme, c) die Versorgung des Gemeindegebiets mit Wasser und Breitband, soweit für die Versorgung mit Wasser keine Mitgliedschaft des Marktes Wendelstein in einem Zweckverband besteht, d) die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Entwässerungseinrichtungen des Marktes Wendelstein und die Straßenreinigungsanstalt des Marktes Wendelstein, insbesondere Erlass und Vollzug von Abgabenbescheiden. Darüber hinaus ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen Aufgabe des Kommunalunternehmens. Hierzu gehört im Rahmen des Gesetzes auch die Errichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen gem. Art. 89 Abs. 1 Satz 2 GO an anderen Unternehmen beteiligten, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die für eine Beteiligung des Marktes geltenden Bestimmungen des Art. 87 Abs. 1 i.V. mit Abs. 3 GO entsprechend angewendet werden und die Haftung des Kommunalunternehmens analog Art. 92 Abs. 1 Nr. 3 GO auf einen der Leistungsfähigkeit des Unternehmens angemessenen Betrag begrenzt wird.

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