Die Gemeindewerke Wendelstein Kommunalunternehmen ist unter HRA 18681 im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Den Vorstand bildet Matthias Dollinger; zwei Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenHRA 18681
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 18681
- Firma eingetragenHRA 18681
- Prokura eingetragenFranz HromatkeHRA 18681
- Prokura eingetragenUlrike WieserHRA 18681
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Registernummer
- HRA 18681
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20254 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Dem Kommunalunternehmen werden nach Art. 89 Abs. 2 5 1 GO folgende Aufgaben übertragen: a) die Versorgung mit Strom und Gas im Rahmen von Art. 87 Abs. 2 GO, b) die Versorgung des…
Vertretung
Ein Vorstand, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Prokura
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Kommanditist in
17Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Dem Kommunalunternehmen werden nach Art. 89 Abs. 2 5 1 GO folgende Aufgaben übertragen: a) die Versorgung mit Strom und Gas im Rahmen von Art. 87 Abs. 2 GO, b) die Versorgung des Gemeindegebiets mit Fernwärme, c) die Versorgung des Gemeindegebiets mit Wasser und Breitband, soweit für die Versorgung mit Wasser keine Mitgliedschaft des Marktes Wendelstein in einem Zweckverband besteht, d) die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Entwässerungseinrichtungen des Marktes Wendelstein und die Straßenreinigungsanstalt des Marktes Wendelstein, insbesondere Erlass und Vollzug von Abgabenbescheiden. Darüber hinaus ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen Aufgabe des Kommunalunternehmens. Hierzu gehört im Rahmen des Gesetzes auch die Errichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen gem. Art. 89 Abs. 1 Satz 2 GO an anderen Unternehmen beteiligten, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die für eine Beteiligung des Marktes geltenden Bestimmungen des Art. 87 Abs. 1 i.V. mit Abs. 3 GO entsprechend angewendet werden und die Haftung des Kommunalunternehmens analog Art. 92 Abs. 1 Nr. 3 GO auf einen der Leistungsfähigkeit des Unternehmens angemessenen Betrag begrenzt wird.
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