Die Zusammenbau Grab Twine Zimmer Architekten PartG mbB ist unter PR 220 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Augsburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Alexander Johannes Grab, Susan Maria Twine und Matthias Zimmer; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 4. Januar 2021.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 04.01.2021.
- Vertreter eingetragenMatthias ZimmerPR 220
- Vertreter eingetragenSusan Maria TwinePR 220
- Vertreter eingetragenAlexander Johannes GrabPR 220
- Firma eingetragenName geändert, nun: Zusammenbau Grab Twine Zimmer Architekten PartG mbBPR 220
- Rechtsform eingetragenPR 220
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Augsburg
- Registernummer
- PR 220
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 04.01.20212 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufs als Achitekten und die Erbringung von Architektenleistungen sowie die Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1-3 und Abs. 6…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 04.01.2021.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufs als Achitekten und die Erbringung von Architektenleistungen sowie die Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1-3 und Abs. 6 BauKaG. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand der Partnerschaft dienen.
Ähnliche Unternehmen
Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.