Die Hamberger Kreupl Architekten Stadtplaner BDA PartG mbB mit Sitz in Rosenheim ist unter PR 235 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Traunstein eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Elke Barbara Hamberger und Franz Xaver Kreupl; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 25. März 2022.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 25.03.2022.
- Vertreter eingetragenElke Barbara HambergerPR 235
- Vertreter eingetragenFranz Xaver KreuplPR 235
- Unternehmensgegenstand eingetragenGemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten und Stadtplaner; die Partnerschaft wird ausschließlich freiberuflich und nicht gewerblich tätig; die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen; die Vorgaben des Berufsrechts, insbesondere gemäß Art. 24 BauKaG, sind einzuhalten.PR 235
- Vertretungsregelung eingetragenJeder Partner vertritt einzeln.PR 235
- Sitz eingetragenRosenheimPR 235
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein.
- Registergericht
- Amtsgericht Traunstein
- Registernummer
- PR 235
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 25.03.20221 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten und Stadtplaner; die Partnerschaft wird ausschließlich freiberuflich und nicht gewerblich tätig; die Partnerschaft ist berechtigt…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 25.03.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten und Stadtplaner; die Partnerschaft wird ausschließlich freiberuflich und nicht gewerblich tätig; die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen; die Vorgaben des Berufsrechts, insbesondere gemäß Art. 24 BauKaG, sind einzuhalten.
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