Die Zierhut Architekten PartG mbB mit Sitz in Berlin ist unter PR 1508 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Kirsten Zierhut und Walter Zierhut; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 21. September 2020.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 21.09.2020.
- Vertreter eingetragenWalter ZierhutPR 1508
- Sitz eingetragenPR 1508
- Firma eingetragenPR 1508
- Rechtsform eingetragenPR 1508
- Vertreter eingetragenKirsten ZierhutPR 1508
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- PR 1508
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 21.09.20201 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten, soweit das Berufsrecht die Tätigkeit als Archi- tekt zulässt. Die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 21.09.2020.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten, soweit das Berufsrecht die Tätigkeit als Archi- tekt zulässt. Die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäf- te und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes notwendig und nütz- lich erscheinen. Die Vorgaben des Berufsrechts sind einzuhalten. Insbesondere beachtet die Partnerschafts- gesellschaft die für die Berufsausübung nach § 4 Berliner Architekten- und Baukammergesetz geltenden Berufspflichten.
Kontakt & Präsenz
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