Die VORSTADT Architekten Lehner und Partner mbB mit Sitz in München ist unter PR 2308 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Kai Roman Kiklas, David Lehner und Eduard Lehner; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 26. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 26.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 2308
- Vertreter eingetragenEduard LehnerPR 2308
- Rechtsform eingetragenPR 2308
- Sitz eingetragenPR 2308
- Vertreter eingetragenKai Roman KiklasPR 2308
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 2308
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 26.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gemeinsame Berufsausübung der Partner als Architekten sowie Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Gegenstand ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 26.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinsame Berufsausübung der Partner als Architekten sowie Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Gegenstand ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 24 BayBauKaG.
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