Regionalentwicklung Oberland KU (Kurzbezeichnung: REO KU)
AktivAG München · HRA 104332Die Regionalentwicklung Oberland KU (Kurzbezeichnung: REO KU) mit Sitz in Miesbach, Landkreis Miesbach ist unter HRA 104332 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Alexander Schmid, Harald Gmeiner und Olaf von Löwis of Menar; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRA 104332
- Vertreter eingetragenAlexander SchmidHRA 104332
- Vertreter eingetragenHarald GmeinerHRA 104332
- Vertreter eingetragenOlaf von Löwis of MenarHRA 104332
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 104332
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRA 104332
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20254 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Aufgaben des Kommunalunternehmens sind die Entwicklung, Vermarktung und Förderung des Landkreises Miesbach nach innen und außen, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Vorstandsvorsitzender, ein Vorstand, 1 Verwaltungsratsvorsitzender, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Aufgaben des Kommunalunternehmens sind die Entwicklung, Vermarktung und Förderung des Landkreises Miesbach nach innen und außen, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Kultur, Infrastruktur, Digitalisierung, Mobilität, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft, Bildung und Ausbildung sowie Wissenschaft. Die Aufgaben dienen der Erhaltung und Mehrung der Wirtschaftskraft sowie der Verbesserung der Freizeit-, Erholungs- und Tourismusangebote im Landkreis Miesbach für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner gemäß Art. 51 Abs. 1 LKro. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichem Interesse (DAW) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Kommunen und sonstige Dritte gegen Entgelt wahrnehmen. Das Kommunalunternehmen kann alle Maßnahmen treffen und alle Geschäfte betreiben, durch die der Unternehmenszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Dazu gehören insbesondere: die Wirtschaftsförderung und das Standortmarketing; das Regionalmanagement sowie die Kreisentwicklung; die Tourismusförderung; die Zusammenarbeit über die Landkreisgrenzen hinweg; umfassende Beratung und Unterstützung von Kommunen und sonstigen Dritten bei ihren Planungen gemäß Abs. Das Kommunalunternehmen betreibt keine direkte Förderung von Unternehmen wie laufende Unternehmensberatung, Subventionierung oder die Übernahme bestimmter Kosten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das Kommunalunternehmen Neben- und Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Die für den Landkreis geltenden Vorschriften über die Errichtung von und Beteiligung an Unternehmen sind entsprechend anzuwenden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
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