Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg, Anstalt des öffentlichen Rechts im Landkreis Starnberg
AktivAG München · HRA 110323Die Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg, Anstalt des öffentlichen Rechts im Landkreis Starnberg ist unter HRA 110323 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Den Vorstand bildet Christoph Wufka; zwei Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 18. Januar 2024.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 18.01.2024.
- Rechtsform eingetragenHRA 110323
- Firma eingetragenHRA 110323
- Prokura eingetragenReinhard PagelHRA 110323
- Vertreter eingetragenChristoph WufkaHRA 110323
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 110323
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRA 110323
- Tag der letzten Eintragung
- 18.01.20245 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Wahrnehmung der Aufgaben als öffentlicher Entsorgungsträger gem. § 20 Abs. 1 und 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG - einschließlich der Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Vorstand, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 18.01.2024.
Prokura
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Wahrnehmung der Aufgaben als öffentlicher Entsorgungsträger gem. § 20 Abs. 1 und 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG - einschließlich der Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen gem. § 21 KrWG i.V. m. Art. 3 Bayerisches Abfallgesetz - BayAbfG -. Das Kommunalunternehmen darf im Rahmen der Art. 74 - 84 LKrO Tätigkeiten außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge des Landkreises Starnberg übernehmen, sich in entsprechender Anwendung der für den Landkreis Starnberg geltenden Vorschriften an anderen Unternehmen beteiligen oder andere Unternehmen gründen, wenn das dem Unternehmenszweck dient, sowie Betriebe gewerblicher Art begründen und unterhalten. Das Kommunalunternehmen ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung oder Förderung der Aufgaben des Kommunalunternehmens dienlich sind. Hierzu zählen insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien (wie z.B. die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen), der Erzeugung und des Handels von Substraten, Rohstoffen sowie energetisch nutzbaren Einsatzstoffen. Das Kommunalunternehmen ist bei Tätigkeiten im Rahmen der Energieerzeugung nicht auf die Deckung des Eigenbedarfs im Landkreisgebiet beschränkt.
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