Gemeinsames Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft Anstalt des öffentlichen Rechts der Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau

AktivAG München · HRA 86369
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Die Gemeinsames Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft Anstalt des öffentlichen Rechts der Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau mit Sitz in Olching und Geschäftsanschrift JosefKistlerWeg 22, 82140 Olching ist unter HRA 86369 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Den Vorstand bildet Thomas Buranj; vier Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind zwölf Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.

Letzte Registeränderungen

Zwölf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.

  • Vertreter gelöscht
    Thomas Dr. König
    HRA 86369
  • Prokura eingetragen
    Jasmin Mühlberger
    HRA 86369
  • Prokura eingetragen
    Michael Bartl
    HRA 86369
  • Eintragung im Handelsregister
    Inhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthalten
    HRA 86369
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    Gegenstand im Bezug auf Eintragungsnummer 11 von Amts wegen ergänzt: Gegenstand des Unternehmens ist die von den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau angelieferten Abfälle ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen, d.h. das ordnungsgemäße Behandeln, Lagern und Ablagern dieser Abfälle einschließlich deren mögliche Verwertung und die damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten bei geringstmöglicher Belastung der Umwelt. Hierzu gehören auch die Einrichtung, der Betrieb, die Unterhaltung und die Nachsorge der dazu erforderlichen Anlagen in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau. Der Landkreis Fürstenfeldbruck und der Landkreis Dachau übertragen die abfallwirtschaftliche Teilaufgabe Verwertung und Beseitigung der in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau anfallenden Abfälle zur Beseitigung auf das Kommunalunternehmen und verpflichten sich zu deren Anlieferung. Das Kommunalunternehmen ist für diese Teilaufgabe öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger und erhält hierfür von den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau ein Entgelt, das sich nach den Vorgaben des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes sowie des Kommunalabgabengesetzes bemisst. Nicht zu den Aufgaben gehören Bauschutt, Straßenaufbruch und Bodenhaushub. Zur Auslastung der vorhandenen Anlagen soll sich das Kommunalunternehmen auch darüber hinaus abfallwirtschaftlich betätigen, insbesondere Abfälle thermisch behandeln. Das Kommunalunternehmen soll auf Antrag eines Trägers für diese weitere Leistungen (z.B. Projektentwicklungen, Aufträge, Betriebsführungen, etc.) erbringen. Dies gilt nur, wenn eine ordnungsgemäße Erledigung der sich aus Abs. 1 und Abs. 2 ergebenden Aufgaben auch während der gesamten Dauer der Leistungserbringung gewährleistet bleibt. Dem jeweils anderen Träger dürfen durch die Leistungserbringung keine finanziellen Nachteile entstehen: der Auftraggeber hat den jeweils anderen Träger auf Aufforderung unverzüglich davon freizustellen. Jeder Träger kann einzelne nach Abs. 4 auf das Kommunalunternehmen übertragene Aufgaben jederzeit wieder an sich ziehen. Das Kommunalunternehmen kann im Wirkungskreis der beiden Träger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien einschließlich der Errichtung von Energieerzeugungsanlagen zum Zwecke der Stärkung der örtlichen Energieversorgung errichten und betreiben. Das Kommunalunternehmen kann sich zu Erfüllung seiner Aufgaben an Unternehmen gleicher oder verwandter Art beteiligen sowie solche Unternehmen gründen und erwerben.
    HRA 86369

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.

Registergericht
Amtsgericht München
Registernummer
HRA 86369
Geschäftsanschrift
JosefKistlerWeg 22, 82140 OlchingStand 29.01.2025
Tag der letzten Eintragung
29.01.202512 Eintragungen bisher
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die von den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau angelieferten Abfälle ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen, d.h. das ordnungsgemäße…

Vertretung

Ein Vorstand, vier Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.

Vorstand · Olching · Jahrgang 1985
seit 09.02.2022

Prokura

Einzelprokura · Inning · Jahrgang 1952
Einzelprokura · Olching · Jahrgang 1985
Einzelprokura · Augsburg · Jahrgang 1997
Einzelprokura · Moorenweis · Jahrgang 1993

Netzwerk

Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.

Beteiligungen und Töchter

1
HRB 295485 · Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck · aktiv
100 %

Weitere Mandate der Vertretung

2
Prokura · Amperland Thermalwärme GmbH
seit 2024
Prokura · Fernwärme Bergkirchen GmbH
seit 2021

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Gegenstand des Unternehmens ist die von den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau angelieferten Abfälle ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen, d.h. das ordnungsgemäße Behandeln, Lagern und Ablagern dieser Abfälle einschließlich deren mögliche Verwertung und die damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten bei geringstmöglicher Belastung der Umwelt. Hierzu gehören auch die Einrichtung, der Betrieb, die Unterhaltung und die Nachsorge der dazu erforderlichen Anlagen in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau. Der Landkreis Fürstenfeldbruck und der Landkreis Dachau übertragen die abfallwirtschaftliche Teilaufgabe Verwertung und Beseitigung der in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau anfallenden Abfälle zur Beseitigung auf das Kommunalunternehmen und verpflichten sich zu deren Anlieferung. Das Kommunalunternehmen ist für diese Teilaufgabe öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger und erhält hierfür von den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau ein Entgelt, das sich nach den Vorgaben des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes sowie des Kommunalabgabengesetzes bemisst. Nicht zu den Aufgaben gehören Bauschutt, Straßenaufbruch und Bodenhaushub. Zur Auslastung der vorhandenen Anlagen soll sich das Kommunalunternehmen auch darüber hinaus abfallwirtschaftlich betätigen, insbesondere Abfälle thermisch behandeln. Das Kommunalunternehmen soll auf Antrag eines Trägers für diese weitere Leistungen (z.B. Projektentwicklungen, Aufträge, Betriebsführungen, etc.) erbringen. Dies gilt nur, wenn eine ordnungsgemäße Erledigung der sich aus Abs. 1 und Abs. 2 ergebenden Aufgaben auch während der gesamten Dauer der Leistungserbringung gewährleistet bleibt. Dem jeweils anderen Träger dürfen durch die Leistungserbringung keine finanziellen Nachteile entstehen: der Auftraggeber hat den jeweils anderen Träger auf Aufforderung unverzüglich davon freizustellen. Jeder Träger kann einzelne nach Abs. 4 auf das Kommunalunternehmen übertragene Aufgaben jederzeit wieder an sich ziehen. Das Kommunalunternehmen kann im Wirkungskreis der beiden Träger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien einschließlich der Errichtung von Energieerzeugungsanlagen zum Zwecke der Stärkung der örtlichen Energieversorgung errichten und betreiben. Das Kommunalunternehmen kann sich zu Erfüllung seiner Aufgaben an Unternehmen gleicher oder verwandter Art beteiligen sowie solche Unternehmen gründen und erwerben.

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