Gemeinsames Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft Anstalt des öffentlichen Rechts der Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau
AktivAG München · HRA 86369Die Gemeinsames Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft Anstalt des öffentlichen Rechts der Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau mit Sitz in Olching und Geschäftsanschrift JosefKistlerWeg 22, 82140 Olching ist unter HRA 86369 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Den Vorstand bildet Thomas Buranj; vier Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind zwölf Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwölf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Vertreter gelöschtThomas Dr. KönigHRA 86369
- Prokura eingetragenJasmin MühlbergerHRA 86369
- Prokura eingetragenMichael BartlHRA 86369
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRA 86369
- Unternehmensgegenstand eingetragenGegenstand im Bezug auf Eintragungsnummer 11 von Amts wegen ergänzt: Gegenstand des Unternehmens ist die von den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau angelieferten Abfälle ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen, d.h. das ordnungsgemäße Behandeln, Lagern und Ablagern dieser Abfälle einschließlich deren mögliche Verwertung und die damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten bei geringstmöglicher Belastung der Umwelt. Hierzu gehören auch die Einrichtung, der Betrieb, die Unterhaltung und die Nachsorge der dazu erforderlichen Anlagen in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau. Der Landkreis Fürstenfeldbruck und der Landkreis Dachau übertragen die abfallwirtschaftliche Teilaufgabe Verwertung und Beseitigung der in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau anfallenden Abfälle zur Beseitigung auf das Kommunalunternehmen und verpflichten sich zu deren Anlieferung. Das Kommunalunternehmen ist für diese Teilaufgabe öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger und erhält hierfür von den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau ein Entgelt, das sich nach den Vorgaben des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes sowie des Kommunalabgabengesetzes bemisst. Nicht zu den Aufgaben gehören Bauschutt, Straßenaufbruch und Bodenhaushub. Zur Auslastung der vorhandenen Anlagen soll sich das Kommunalunternehmen auch darüber hinaus abfallwirtschaftlich betätigen, insbesondere Abfälle thermisch behandeln. Das Kommunalunternehmen soll auf Antrag eines Trägers für diese weitere Leistungen (z.B. Projektentwicklungen, Aufträge, Betriebsführungen, etc.) erbringen. Dies gilt nur, wenn eine ordnungsgemäße Erledigung der sich aus Abs. 1 und Abs. 2 ergebenden Aufgaben auch während der gesamten Dauer der Leistungserbringung gewährleistet bleibt. Dem jeweils anderen Träger dürfen durch die Leistungserbringung keine finanziellen Nachteile entstehen: der Auftraggeber hat den jeweils anderen Träger auf Aufforderung unverzüglich davon freizustellen. Jeder Träger kann einzelne nach Abs. 4 auf das Kommunalunternehmen übertragene Aufgaben jederzeit wieder an sich ziehen. Das Kommunalunternehmen kann im Wirkungskreis der beiden Träger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien einschließlich der Errichtung von Energieerzeugungsanlagen zum Zwecke der Stärkung der örtlichen Energieversorgung errichten und betreiben. Das Kommunalunternehmen kann sich zu Erfüllung seiner Aufgaben an Unternehmen gleicher oder verwandter Art beteiligen sowie solche Unternehmen gründen und erwerben.HRA 86369
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRA 86369
- Geschäftsanschrift
- JosefKistlerWeg 22, 82140 OlchingStand 29.01.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.202512 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die von den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau angelieferten Abfälle ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen, d.h. das ordnungsgemäße…
Vertretung
Ein Vorstand, vier Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Prokura
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Beteiligungen und Töchter
1Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand des Unternehmens ist die von den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau angelieferten Abfälle ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen, d.h. das ordnungsgemäße Behandeln, Lagern und Ablagern dieser Abfälle einschließlich deren mögliche Verwertung und die damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten bei geringstmöglicher Belastung der Umwelt. Hierzu gehören auch die Einrichtung, der Betrieb, die Unterhaltung und die Nachsorge der dazu erforderlichen Anlagen in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau. Der Landkreis Fürstenfeldbruck und der Landkreis Dachau übertragen die abfallwirtschaftliche Teilaufgabe Verwertung und Beseitigung der in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau anfallenden Abfälle zur Beseitigung auf das Kommunalunternehmen und verpflichten sich zu deren Anlieferung. Das Kommunalunternehmen ist für diese Teilaufgabe öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger und erhält hierfür von den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau ein Entgelt, das sich nach den Vorgaben des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes sowie des Kommunalabgabengesetzes bemisst. Nicht zu den Aufgaben gehören Bauschutt, Straßenaufbruch und Bodenhaushub. Zur Auslastung der vorhandenen Anlagen soll sich das Kommunalunternehmen auch darüber hinaus abfallwirtschaftlich betätigen, insbesondere Abfälle thermisch behandeln. Das Kommunalunternehmen soll auf Antrag eines Trägers für diese weitere Leistungen (z.B. Projektentwicklungen, Aufträge, Betriebsführungen, etc.) erbringen. Dies gilt nur, wenn eine ordnungsgemäße Erledigung der sich aus Abs. 1 und Abs. 2 ergebenden Aufgaben auch während der gesamten Dauer der Leistungserbringung gewährleistet bleibt. Dem jeweils anderen Träger dürfen durch die Leistungserbringung keine finanziellen Nachteile entstehen: der Auftraggeber hat den jeweils anderen Träger auf Aufforderung unverzüglich davon freizustellen. Jeder Träger kann einzelne nach Abs. 4 auf das Kommunalunternehmen übertragene Aufgaben jederzeit wieder an sich ziehen. Das Kommunalunternehmen kann im Wirkungskreis der beiden Träger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien einschließlich der Errichtung von Energieerzeugungsanlagen zum Zwecke der Stärkung der örtlichen Energieversorgung errichten und betreiben. Das Kommunalunternehmen kann sich zu Erfüllung seiner Aufgaben an Unternehmen gleicher oder verwandter Art beteiligen sowie solche Unternehmen gründen und erwerben.
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