Die Kommunalunternehmen Liegenschaftsverwaltung Kirchheim mit Sitz in Kirchheim b. München, Landkreis München ist unter HRA 109124 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Den Vorstand bildet Johannes Pinzel; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 21. Juni 2018.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 21.06.2018.
- Firma eingetragenHRA 109124
- Vertreter eingetragenJohannes PinzelHRA 109124
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 109124
- Rechtsform eingetragenHRA 109124
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRA 109124
- Tag der letzten Eintragung
- 21.06.20181 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Aufgaben des Kommunalunternehmens sind Verwaltung und langfristige Vermietung und Verpachtung eigener Grundstücke, Erwerb von Grundstücken sowie deren Verkauf im Rahmen der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Vorstand, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 21.06.2018.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Aufgaben des Kommunalunternehmens sind Verwaltung und langfristige Vermietung und Verpachtung eigener Grundstücke, Erwerb von Grundstücken sowie deren Verkauf im Rahmen der kommunalen Boden- und Siedlungspolitik im Gebiet der Gemeinde Kirchheim b. München. Art. 22 Abs. 1 KommZG gilt entsprechend., Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DA WI) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) i.V.m. Art. 83 Abs. 1, 106 Abs. 2 BV; die Gemeinde erlässt einen Betrauungsakt auf Grundlage des DA-WI-Freistellungsbeschlusses i.V.m. Art. 106 Abs. 2 AEUV. Zu den Aufgaben gehören auch Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dies dem Unternehmenszweck dient; Art. 96 GO bleibt unberührt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
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