Die Kommunale Wohnungsbaugesellschaft Hebertshausen mit Sitz in Hebertshausen, Landkreis Dachau ist unter HRA 114359 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Den Vorstand bilden Alexandra Maritta Niedenhoff und Michael Vogl; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRA 114359
- Sitz eingetragenHRA 114359
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 114359
- Rechtsform eingetragenHRA 114359
- Vertreter eingetragenAlexandra Maritta NiedenhoffHRA 114359
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRA 114359
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20253 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Erwerb, Verkauf und Tausch von Immobilien und grundstücksgleicher Rechte; Planung, Errichtung, Modernisierung, Instandhaltung, Verwaltung und langfristige Vermietung von baulichen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Erwerb, Verkauf und Tausch von Immobilien und grundstücksgleicher Rechte; Planung, Errichtung, Modernisierung, Instandhaltung, Verwaltung und langfristige Vermietung von baulichen und technischen Anlagen zur Schaffung preisgünstiger Wohungen für einkommensschwache Haushalte und von Nahversorgungseinrichtungen auf Fl.Nr. 55/7 (Bahnhofstraße 4) der Gemarkung Hebertshausen, preisgünstiger Wohungen für einkommensschwache Haushalte und von Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (z. B. Arztpraxis, Apotheke) auf Fl.Nr. 87 (Nähe Krautgartenstraße) der Gemarkung Hebertshausen (Aufgabenübertragungen); Art. 22 Abs. 1 KommZG gilt entsprechend; Leerstandsmanagement in der Gemeinde Hebertshausen (Aufgabenübertragung); Planung, Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen auf eigenen Gebäuden des Kommunalunternehmens (Aufgabenübertragung) und Planung und Errichtung von baulichen und technischen Anlagen, die kommunalen Aufgaben dienen (Inhouse-Vergaben). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) i.V.m. Art. 83 Abs. 1, 106 Abs. 2 BV, Art. 57 Abs. 1 GO; die Gemeinde erlässt einen Betrauungsakt auf Grundlage des DAWI-Freistellungsbeschlusses i.V.m. Art. 106 Abs. 2 AEUV. Zu den Aufgaben gehören auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dies dem Unternehmenszweck dient; Art. 96 GO bleibt unberührt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das Kommunalunternehmen erhält zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Abs. 1 das Recht, vorgenannte Grundstücke der Gemeinde Hebertshausen zu nutzen. Einzelheiten der Nutzung werden durch Zweckvereinbarungen bestimmt, soweit erforderlich.
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