Die kloeters tebroke PartGmbB innenarchitektin architekt mit Sitz in Aachen ist unter PR 5032 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Frank Tebroke und Annegret Kloeters; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 4. Oktober 2021.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 04.10.2021.
- Vertreter eingetragenFrank TebrokePR 5032
- Rechtsform eingetragenPR 5032
- Firma eingetragenPR 5032
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 5032
- Sitz eingetragenPR 5032
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 5032
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 04.10.20211 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Der Zusammenschluss zur gemeinschaftlichen Berufsausübung. Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 04.10.2021.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Der Zusammenschluss zur gemeinschaftlichen Berufsausübung. Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur und Innenarchitektur. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind. Partner kann nur sein, wer gemäß in § 1 Abs. 2 PartGG aufgeführten Professionen entspricht.
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