Die Spiegler-Schmitt Architekten PartGmbB mit Sitz in Weißenhorn ist unter PR 100 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Memmingen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Bastian M.Sc. Schmitt und Hermann Spiegler; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 3. Januar 2024.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 03.01.2024.
- Vertreter eingetragenBastian M.Sc. SchmittPR 100
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 100
- Rechtsform eingetragenPR 100
- Vertreter eingetragenHermann SpieglerPR 100
- Firma eingetragenPR 100
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen.
- Registergericht
- Amtsgericht Memmingen
- Registernummer
- PR 100
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 03.01.20243 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung als Architekten zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 03.01.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung als Architekten zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem Bereich Architektur im Rahmen der Berufsaufgaben des Architekten gem. Art. 3 Abs. 1 und Abs. 6 BauKaG.
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