Die Keller + Rodriguez Architekten PartmbB mit Sitz in Bad Windsheim ist unter PR 152 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Fürth eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Stefanie Keller und David Ricardo Rodriguez Zambrano; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 12. Oktober 2020.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 12.10.2020.
- Sitz eingetragenBad WindsheimPR 152
- Vertreter eingetragenStefanie KellerPR 152
- Vertretungsregelung eingetragenJeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmenPR 152
- Vertreter eingetragenDavid Ricardo Rodriguez ZambranoPR 152
- Firma eingetragenKeller + Rodriguez Architekten PartmbBPR 152
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Fürth.
- Registergericht
- Amtsgericht Fürth
- Registernummer
- PR 152
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 12.10.20201 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Architekten und die Wahrnehmung der jeweiligen Berufsaufgaben der Partner. Die Partnerschaft erfüllt die von den Partnern als…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 12.10.2020.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Architekten und die Wahrnehmung der jeweiligen Berufsaufgaben der Partner. Die Partnerschaft erfüllt die von den Partnern als Architekten nach dem Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammergesetz-BauKaG) bestehenden Pflichten.
Kontakt & Präsenz
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