Die Architekten El-Hitami Faber PartGmbB mit Sitz in Berlin ist unter PR 1477 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Hisham El-Hitami und Jonas Faber; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 1477
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1477
- Rechtsform eingetragenPR 1477
- Firma eingetragenPR 1477
- Vertreter eingetragenJonas FaberPR 1477
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- PR 1477
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten in Wahrnehmung der gesetzlichen Berufsaufgaben der Architekten gemäß §§ 1, 2 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG)…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten in Wahrnehmung der gesetzlichen Berufsaufgaben der Architekten gemäß §§ 1, 2 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Architektenleistungen.
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