Die Mitschelen + Gerstl Architekten PartG mbB mit Sitz in Passau ist unter PR 67 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Passau eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Friedrich Josef Gerstl und Alexander Mitschelen; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 20. Januar 2022.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 20.01.2022.
- Sitz eingetragenPR 67
- Vertreter eingetragenAlexander MitschelenPR 67
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 67
- Vertreter eingetragenFriedrich Josef GerstlPR 67
- Firma eingetragenPR 67
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Passau.
- Registergericht
- Amtsgericht Passau
- Registernummer
- PR 67
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 20.01.20222 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs (Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem Bereich Architektur). Die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 20.01.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs (Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem Bereich Architektur). Die für die Berufsangehörigen als Architekt geltenden Berufspflichten nach Art. 24 BauKaG werden von der Partnerschaft beachtet.
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